Direkte Antwort für Arbeitgeber

Ist ein Beinaheunfall Anlass zur Aktualisierung?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Ja, wenn er auf eine bislang unterschätzte oder nicht erkannte Gefährdung hinweist. Er sollte ausgewertet werden, bevor ein Schaden eintritt.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Gab es Änderungen bei Tätigkeit, Personal oder Arbeitsmitteln?
  2. Trat ein Unfall, Beinaheereignis oder eine neue Erkenntnis auf?
  3. Sind Maßnahmen und Quellen noch aktuell?

Ausnahmen und Grenzen

Spezialvorschriften können konkrete Prüf- oder Wiederholungsfristen vorgeben; für die allgemeine GBU gilt vor allem die anlassbezogene Fortschreibung.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am