Direkte Antwort für Arbeitgeber
Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich sein?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Der Arbeitgeber muss über Unterlagen verfügen, aus denen Beurteilung, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle hervorgehen. Eine nur mündliche Betrachtung genügt dafür nicht.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten abgrenzen
- Gefährdungen ermitteln und bewerten
- Maßnahmen, Verantwortliche und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren
Ausnahmen und Grenzen
Form und Detailtiefe dürfen zum Betrieb passen, müssen die Beurteilung und ihre Ergebnisse aber nachvollziehbar machen.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am