Direkte Antwort für Arbeitgeber

Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich sein?

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Kurzantwort

Der Arbeitgeber muss über Unterlagen verfügen, aus denen Beurteilung, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle hervorgehen. Eine nur mündliche Betrachtung genügt dafür nicht.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten abgrenzen
  2. Gefährdungen ermitteln und bewerten
  3. Maßnahmen, Verantwortliche und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren

Ausnahmen und Grenzen

Form und Detailtiefe dürfen zum Betrieb passen, müssen die Beurteilung und ihre Ergebnisse aber nachvollziehbar machen.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am