branche-Cluster · Priorität 80

Maschinen- und Anlagenführer/in in Metallindustrie: Presse einrichten und bedienen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Maschinen- und Anlagenführer/in in Metallindustrie am konkreten Ablauf „Presse einrichten und bedienen“ ein. Im Mittelpunkt stehen bauteile umformen, fügen oder trennen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Einrichten nur in sicherer Betriebsart; Schutzfeld und Zweihandschaltung vor Freigabe testen.
  • Arbeitsmittel: Presse, Werkzeug, Zuführeinrichtung
  • Arbeitsumgebung: Abgegrenzter Maschinenbereich
  • Betroffene Personen: Einrichtende, Bedienende und Instandhaltende

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Quetsch- und Scherstellen

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Quetsch- und Scherstellen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Türen, Pressen, Hubwerken und beweglichen Baugruppen.

  • Gespeicherte mechanische Energie

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Gespeicherte mechanische Energie bezeichnet die konkrete Ausprägung in Federn, Hydraulik, Pneumatik und angehobenen Teilen.

  • Fehlende Freischaltung

    Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Fehlende Freischaltung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Wartung, Fehlersuche und unerwartetem Wiederanlauf.

Regeln und Pflichten

  • TRBS 2111: Mechanische Gefährdungen

    Für die GBU bedeutet das: Schutz vor bewegten Teilen und mobilen Arbeitsmitteln. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln

    Für die GBU bedeutet das: Branchübergreifende Anforderungen an ausgewählte Arbeitsmittel. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Prüf- und Wartungsnachweise

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Presse einrichten und bedienen
  • vor der ersten selbstständigen Ausführung
  • nach Maschinen-, Werkzeug- oder Verfahrensänderung
  • nach Störung, Beinaheereignis oder Schutzmangel
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