Direkte Antwort für Arbeitgeber

Braucht man für Gefahrstoffe eine besondere GBU?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Ja. Die Gefahrstoffverordnung verlangt eine gefahrstoffbezogene Beurteilung mit Informationsermittlung, Substitutionsprüfung und Schutzmaßnahmen vor Tätigkeitsbeginn.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Spezifische Gefährdung und einschlägiges Regelwerk bestimmen
  2. Erforderliche Fachkunde, Prüfungen und Schutzmaßnahmen festlegen
  3. Betriebsanweisung, Unterweisung und Wirksamkeit verzahnen

Ausnahmen und Grenzen

Bei komplexen oder hohen Gefährdungen reichen allgemeine Vorlagen nicht aus; geeignete Fachkunde muss hinzugezogen werden.

Amtliche Grundlagen

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen · geprüft am