Direkte Antwort für Arbeitgeber
Braucht man für Gefahrstoffe eine besondere GBU?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Ja. Die Gefahrstoffverordnung verlangt eine gefahrstoffbezogene Beurteilung mit Informationsermittlung, Substitutionsprüfung und Schutzmaßnahmen vor Tätigkeitsbeginn.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Spezifische Gefährdung und einschlägiges Regelwerk bestimmen
- Erforderliche Fachkunde, Prüfungen und Schutzmaßnahmen festlegen
- Betriebsanweisung, Unterweisung und Wirksamkeit verzahnen
Ausnahmen und Grenzen
Bei komplexen oder hohen Gefährdungen reichen allgemeine Vorlagen nicht aus; geeignete Fachkunde muss hinzugezogen werden.
Amtliche Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen · geprüft am