Direkte Antwort für Arbeitgeber
Darf die Gewerbeaufsicht die GBU einsehen?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Die zuständige Arbeitsschutzbehörde darf die Erfüllung der Pflichten überwachen und die erforderlichen Unterlagen verlangen.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Unterlagen und tatsächliche Umsetzung sichern
- Ursachen und Abweichungen nachvollziehbar feststellen
- Sofortmaßnahmen und dauerhafte Korrekturen dokumentieren
Ausnahmen und Grenzen
Bei schweren Ereignissen, behördlichen Anordnungen oder möglicher Strafbarkeit ist unverzüglich geeignete fachliche und rechtliche Unterstützung erforderlich.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am