Direkte Antwort für Arbeitgeber

Gilt die GBU für mitarbeitende Familienangehörige?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Entscheidend ist nicht die Verwandtschaft, sondern ob eine Person als Beschäftigte tätig wird. Dann ist sie in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Gibt es mindestens eine beschäftigte Person?
  2. Welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche bestehen?
  3. Welche Gefährdungen können dabei auftreten?

Ausnahmen und Grenzen

Für besondere Beschäftigtengruppen, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe gelten ergänzende Beurteilungspflichten.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am