Direkte Antwort für Arbeitgeber
Gilt die GBU für mitarbeitende Familienangehörige?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Entscheidend ist nicht die Verwandtschaft, sondern ob eine Person als Beschäftigte tätig wird. Dann ist sie in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Gibt es mindestens eine beschäftigte Person?
- Welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche bestehen?
- Welche Gefährdungen können dabei auftreten?
Ausnahmen und Grenzen
Für besondere Beschäftigtengruppen, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe gelten ergänzende Beurteilungspflichten.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am