Direkte Antwort für Arbeitgeber
Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch für Kleinbetriebe?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Ja. Kleinbetriebe sind nicht von der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung befreit; Umfang und Tiefe richten sich nach den tatsächlichen Gefährdungen.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Gibt es mindestens eine beschäftigte Person?
- Welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche bestehen?
- Welche Gefährdungen können dabei auftreten?
Ausnahmen und Grenzen
Für besondere Beschäftigtengruppen, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe gelten ergänzende Beurteilungspflichten.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am