Direkte Antwort für Arbeitgeber

Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch für Kleinbetriebe?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Ja. Kleinbetriebe sind nicht von der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung befreit; Umfang und Tiefe richten sich nach den tatsächlichen Gefährdungen.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Gibt es mindestens eine beschäftigte Person?
  2. Welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche bestehen?
  3. Welche Gefährdungen können dabei auftreten?

Ausnahmen und Grenzen

Für besondere Beschäftigtengruppen, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe gelten ergänzende Beurteilungspflichten.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am