Direkte Antwort für Arbeitgeber
Dürfen GBU-Kosten auf Mitarbeiter umgelegt werden?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Nein. Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht auferlegen.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Betriebsumfang und Gefährdungskomplexität bestimmen
- Interne Fachkunde und benötigte Unterstützung prüfen
- Erstellung, Umsetzung und laufende Pflege gemeinsam kalkulieren
Ausnahmen und Grenzen
Der Preis eines Werkzeugs sagt nichts über die fachliche Eignung der konkreten Beurteilung aus; entscheidend bleibt der betriebliche Inhalt.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am