Direkte Antwort für Arbeitgeber

Dürfen GBU-Kosten auf Mitarbeiter umgelegt werden?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Nein. Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht auferlegen.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Betriebsumfang und Gefährdungskomplexität bestimmen
  2. Interne Fachkunde und benötigte Unterstützung prüfen
  3. Erstellung, Umsetzung und laufende Pflege gemeinsam kalkulieren

Ausnahmen und Grenzen

Der Preis eines Werkzeugs sagt nichts über die fachliche Eignung der konkreten Beurteilung aus; entscheidend bleibt der betriebliche Inhalt.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am