Direkte Antwort für Arbeitgeber

Ist eine Gefährdungsbeurteilung für Minijobber erforderlich?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Ja. Minijobber sind Beschäftigte und müssen bei der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Gibt es mindestens eine beschäftigte Person?
  2. Welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche bestehen?
  3. Welche Gefährdungen können dabei auftreten?

Ausnahmen und Grenzen

Für besondere Beschäftigtengruppen, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe gelten ergänzende Beurteilungspflichten.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am