Direkte Antwort für Arbeitgeber
Kann eine Führungskraft die GBU übernehmen?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Aufgaben können an eine zuverlässige und fachkundige Führungskraft übertragen werden. Umfang, Befugnisse und Kontrolle müssen klar geregelt sein.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Arbeitgeberverantwortung festhalten
- Erforderliche Fachkunde und Beratung bestimmen
- Aufgaben schriftlich zuordnen und Umsetzung kontrollieren
Ausnahmen und Grenzen
Eine Aufgabenübertragung entlastet nicht automatisch von Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzausschuss · geprüft am
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft am