Direkte Antwort für Arbeitgeber

Wie werden Maßnahmen in der GBU festgelegt?

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Kurzantwort

Maßnahmen werden aus der Bewertung abgeleitet und nach der Rangfolge technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen ausgewählt.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten abgrenzen
  2. Gefährdungen ermitteln und bewerten
  3. Maßnahmen, Verantwortliche und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren

Ausnahmen und Grenzen

Form und Detailtiefe dürfen zum Betrieb passen, müssen die Beurteilung und ihre Ergebnisse aber nachvollziehbar machen.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am