Direkte Antwort für Arbeitgeber
Muss die GBU bei einer neuen Maschine angepasst werden?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Ja, vor der Verwendung müssen die neuen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen beurteilt und in die Dokumentation übernommen werden.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Gab es Änderungen bei Tätigkeit, Personal oder Arbeitsmitteln?
- Trat ein Unfall, Beinaheereignis oder eine neue Erkenntnis auf?
- Sind Maßnahmen und Quellen noch aktuell?
Ausnahmen und Grenzen
Spezialvorschriften können konkrete Prüf- oder Wiederholungsfristen vorgeben; für die allgemeine GBU gilt vor allem die anlassbezogene Fortschreibung.
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · geprüft am
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am