Direkte Antwort für Arbeitgeber

Muss die GBU bei einer neuen Maschine angepasst werden?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Ja, vor der Verwendung müssen die neuen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen beurteilt und in die Dokumentation übernommen werden.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Gab es Änderungen bei Tätigkeit, Personal oder Arbeitsmitteln?
  2. Trat ein Unfall, Beinaheereignis oder eine neue Erkenntnis auf?
  3. Sind Maßnahmen und Quellen noch aktuell?

Ausnahmen und Grenzen

Spezialvorschriften können konkrete Prüf- oder Wiederholungsfristen vorgeben; für die allgemeine GBU gilt vor allem die anlassbezogene Fortschreibung.

Amtliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · geprüft am

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am