Direkte Antwort für Arbeitgeber

Ist nach einem Umbau eine neue GBU nötig?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Wenn sich Arbeitsstätte, Verkehrswege, Fluchtwege oder Tätigkeiten ändern, muss die bestehende Beurteilung für die betroffenen Bereiche aktualisiert werden.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Gab es Änderungen bei Tätigkeit, Personal oder Arbeitsmitteln?
  2. Trat ein Unfall, Beinaheereignis oder eine neue Erkenntnis auf?
  3. Sind Maßnahmen und Quellen noch aktuell?

Ausnahmen und Grenzen

Spezialvorschriften können konkrete Prüf- oder Wiederholungsfristen vorgeben; für die allgemeine GBU gilt vor allem die anlassbezogene Fortschreibung.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft am

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am