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GBU-Pflicht und Zuständigkeit prüfen

Vier betriebliche Eckdaten führen zu einer begründeten Ersteinschätzung mit amtlichen Quellen, Einschränkungen und dem passenden nächsten Schritt.

Öffentlicher Entscheidungsbaum

  1. Werden Personen beschäftigt?

    Mindestens eine beschäftigte Person, ausschließlich selbstständig oder Status unklar.

  2. Welche Tätigkeiten und Bedingungen kommen vor?

    Arbeitsstätte, mobile Arbeit, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und besondere Personengruppen werden getrennt betrachtet.

  3. Wo wird gearbeitet?

    Ein Standort, mehrere Standorte oder wechselnde Einsatzorte verändern den erforderlichen Betrachtungsumfang.

  4. Wer fragt?

    Arbeitgeber, Führungskraft, beratende Fachleute und Beschäftigte haben unterschiedliche Rollen.

Wie wird entschieden?

Mindestens eine beschäftigte Person

Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich erforderlich. Die Pflicht gilt unabhängig von Branche und Betriebsgröße.

Keine Beschäftigten

Die arbeitgeberbezogene Grundpflicht aus § 5 ArbSchG greift regelmäßig nicht; Fach-, Betreiber-, Baustellen- oder Auftraggeberregeln können dennoch Beurteilungen verlangen.

Status unklar

Die tatsächliche Einsatzform muss geklärt werden. Bis dahin sollten Gefährdungen vorsorglich ermittelt werden.

Verantwortung und Übertragung

Der Arbeitgeber trägt Organisations- und Auswahlverantwortung. Aufgaben können an zuverlässige, fachkundige Personen übertragen werden; Gesamtorganisation und Kontrolle bleiben Arbeitgeberaufgabe. Sifa und Betriebsarzt beraten, übernehmen aber nicht automatisch die Unternehmerverantwortung.

Quellen und Einschränkungen

Allgemeine redaktionelle Ersteinschätzung für Deutschland, keine individuelle Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen.