Warum die Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist – § 5 ArbSchG verständlich erklärt
Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße und Branche. Wer sie nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Regress und persönliche Haftung.
Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße und Branche. Wer sie nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Regress und persönliche Haftung.