Warum die Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist – § 5 ArbSchG verständlich erklärt

Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße und Branche. Wer sie nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Regress und persönliche Haftung.

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erstellen