Gräben und Baugruben herstellen sicher beurteilen
Boden ausheben und Leitungsraum schaffen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsstelle, Untergrund, Wetter und Schnittstellen prüfen
- Zugang und kollektive Sicherung herstellen
- Arbeit abschnittsweise unter Aufsicht ausführen
- Bereich sichern, Material entfernen und Übergabe dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Bagger, Verbau, Leiter, Messgerät
Stoffe und Materialien
- Boden, mögliche Leitungsinhalte
Arbeitsumgebung
- Baugrube mit instabilen Wänden und Zufahrt
Personengruppen
- Tiefbauende, Maschinenführende und Einweisende
Typische Gefährdungen
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
- Enge Räume und Behälter
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Enge Räume und Behälter bezeichnet die konkrete Ausprägung in Schächten, Tanks, Silos und schlecht zugänglichen Bereichen.
- Mischverkehr auf Verkehrswegen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Mischverkehr auf Verkehrswegen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei gemeinsamem Verkehr von Fußgängern, Fahrzeugen und Transportmitteln.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Leitungen orten, Böschung oder Verbau bemessen und sichere Zugänge herstellen.
- Kollektive Schutzmaßnahmen und geeignete Arbeitsmittel vor persönlicher Sicherung priorisieren
- Arbeitsbereich gegen Dritte, Verkehr und herabfallende Gegenstände absperren
Unterweisungsanlässe
- vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
- bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
- nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten
Erforderliche Nachweise
- Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel
Berufe und Branchen
- Tiefbaufacharbeiter/in
- Tiefbau
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche