Rettungseinsatz durchführen sicher beurteilen
Patienten notfallmedizinisch versorgen und transportieren
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Person, Auftrag, Infektionsstatus soweit zulässig und Hilfebedarf einschätzen
- Hygiene, Hilfsmittel, Personal und Raum vorbereiten
- Kontakt- oder Behandlungstätigkeit fachgerecht durchführen
- Material entsorgen, Flächen aufbereiten und Ereignisse dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Rettungsfahrzeug, Trage, Medizinprodukte
Stoffe und Materialien
- Blut, Arzneimittel, Desinfektionsmittel
Arbeitsumgebung
- Verkehr, Einsatzstelle und Fahrzeug
Personengruppen
- Rettungsdienst, Patient/innen und Dritte
Typische Gefährdungen
- Innerbetrieblicher Fahrzeugverkehr
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Innerbetrieblicher Fahrzeugverkehr bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kreuzungen, Ladezonen und gemeinsamen Verkehrswegen.
- Nadelstich- und Schnittverletzungen
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.
- Hohe emotionale Anforderungen
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Hohe emotionale Anforderungen bezeichnet die konkrete Ausprägung in Pflege, Beratung, Rettung und Beschwerdebearbeitung.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Einsatzstelle zuerst sichern und Teamkommunikation für Transport und Gewaltlagen festlegen.
- Standardhygiene unabhängig von vermutetem Infektionsstatus einhalten
- Sichere Instrumente und ergonomische Hilfsmittel konsequent einsetzen
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
- bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
- nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Erforderliche Nachweise
- Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
- Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis
Berufe und Branchen
- Notfallsanitäter/in
- Rettungsdienst
Amtliche Grundlagen
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge