Qualitätsgate bestanden · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Verkehrswege und Lagerbereiche
Freie Wege, sichere Stapelung und gegenseitige Rücksicht von Fuß- und Fahrzeugverkehr.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Freie Wege, sichere Stapelung und gegenseitige Rücksicht von Fuß- und Fahrzeugverkehr. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Beschäftigte in Lager, Versand und Produktion
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Lager
- Versand
- Produktion
- Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- kommissionieren
- einlagern
- innerbetrieblich transportieren
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Anfahren
- Stolpern
- herabfallende Güter
Lernziele
- markierte Wege nutzen
- Stapel- und Regelschäden melden
- Sicht an Kreuzungen sichern
Verhaltensregeln
- Gekennzeichnete Verkehrswege und Sperrflächen freihalten.
- Güter standsicher innerhalb zulässiger Lagergrenzen abstellen.
- An Kreuzungen, Toren und unübersichtlichen Stellen Geschwindigkeit und Verhalten anpassen.
Notfall- und Meldewege
- Instabile Stapel oder Regalschäden absperren und nicht eigenständig korrigieren.
- Bei Unfall Verkehr stoppen, Bereich sichern und Hilfe organisieren.
Betrieblich zu ergänzen
- Fuß- und Fahrwege
- Regal- und Stapelgrenzen
- Meldeweg für Schäden und Blockaden
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Darf Ware kurzzeitig auf einer markierten Sperrfläche stehen?
Fachlich richtige Einordnung: Nein, sofern keine ausdrücklich geregelte Freigabe besteht.
Sperr- und Verkehrsflächen müssen für ihren Schutzzweck verfügbar bleiben.
Was tun Sie bei einem sichtbaren Regalschaden?
Fachlich richtige Einordnung: Bereich sichern und Schaden melden.
Ein beschädigtes Regal darf nicht durch zusätzliche Last beansprucht werden.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft 2026-08-17
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17