Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Umgang mit Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Sicherer Umgang mit tragbaren Leitern, Tritten und mobilen Fahrgerüsten zur Verhinderung von Sturzverletzungen.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Sicherer Umgang mit tragbaren Leitern, Tritten und mobilen Fahrgerüsten zur Verhinderung von Sturzverletzungen. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Beschäftigte, die Leitern, Tritte oder Fahrgerüste benutzen
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Innenbereich
- Außenbereich
- Benutzende von Aufstiegshilfen
Typische Tätigkeiten
- Aufstiegshilfen benutzen
- Arbeiten in der Höhe
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Absturz
- Umsturz
- herabfallende Gegenstände
Lernziele
- geeignete Aufstiegshilfe auswählen
- Schäden und unsichere Aufstellung erkennen
- Benutzungsgrenzen beachten
Verhaltensregeln
- Nur unbeschädigte Leitern und Tritten nutzen – keine Risse, fehlende Sprossen oder wackelige Teile.
- Sicheren Stand auf festem, waagerechtem Untergrund prüfen; Gleitschutz beachten.
- Niemals die obersten zwei Stufen einer Stehleiter als Trittfläche benutzen.
- Leitern niemals überstreckt oder freistehend anbringen – dreipunktiger Halt jederzeit gewährleisten.
- Fahrgerüste nur auf ebenem Boden aufstellen und alle Räder arretieren, bevor gestiegen wird.
Notfall- und Meldewege
- Beschädigte oder instabile Arbeitsmittel sofort sperren und melden.
- Nach einem Absturz Erste Hilfe und Rettung organisieren.
Betrieblich zu ergänzen
- freigegebene Aufstiegshilfen
- Kennzeichnung von Prüfstatus und Schäden
- örtliche Gefahren wie Türen, Verkehr oder Freileitungen
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Darf eine defekte Sprosse kurzfristig überstiegen werden?
Fachlich richtige Einordnung: Nein, die Leiter muss sofort gesperrt und ausgemustert werden.
Beschädigte Arbeitsmittel dürfen nicht durch vorsichtigeres Verhalten kompensiert werden.
Was tun Sie, wenn der Arbeitsbereich seitlich nicht erreichbar ist?
Fachlich richtige Einordnung: Absteigen und neu positionieren oder geeigneteres Arbeitsmittel verwenden.
Seitliches Hinauslehnen kann die Standsicherheit aufheben.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · geprüft 2026-08-17
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17