Checkliste · Version 2026.1
Checkliste: Fremdfirmen koordinieren
Prüft Schnittstellen, gegenseitige Gefährdungen, Einweisung, Freigaben und Kommunikation beim Fremdfirmeneinsatz.
Für Auftraggeber, Koordinatoren und Führungskräfte · geprüft am
Wann einsetzen?
Vor und während Arbeiten externer Unternehmen.
So anwenden
- Zuständige Person und betrachteten Bereich festlegen.
- Jeden Punkt vor Ort prüfen und Abweichungen konkret beschreiben.
- Maßnahme, Verantwortung, Termin und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren.
Prüfpunkte und Nachweise
| Erledigt | Prüfpunkt | Geeigneter Nachweis |
|---|---|---|
| □ | Leistungsumfang und Verantwortungsgrenzen sind schriftlich klar. | Auftrag |
| □ | Wechselseitige Gefährdungen wurden ausgetauscht. | Koordinationsprotokoll |
| □ | Ansprechpersonen und Weisungsbefugnisse sind benannt. | Kontaktliste |
| □ | Zutritt, Freigabe und Abschaltung sind geregelt. | Freigabeschein |
| □ | Betriebliche Alarm- und Verkehrsregeln wurden eingewiesen. | Einweisungsnachweis |
| □ | Abweichungen und Abschluss werden kontrolliert. | Kontroll- und Übergabeprotokoll |
Methodik
- Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer explizit modellieren.
- Gefährdungsinformationen vor Arbeitsbeginn beidseitig austauschen.
- Freigaben für besonders gefährliche Arbeiten dokumentieren.
Fachliche Grenzen
- Keine Vertragsvorlage.
- Baustellenrecht und besondere Koordinatorpflichten separat prüfen.
Amtliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Präventionspflichten, Unterweisung, Erste Hilfe und Organisation
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln