Zitierfähige Übersicht · Version 2026.1
Übersicht: Prüfpflichten für Arbeitsmittel
Ordnet Anlass, Prüfumfang, Prüfer, Frist und Nachweis für Arbeitsmittel nachvollziehbar.
Für Arbeitgeber, Instandhaltung und befähigte Personen · geprüft am
Wann einsetzen?
Beim Aufbau oder Review eines betrieblichen Prüfplans.
So anwenden
- Zuständige Person und betrachteten Bereich festlegen.
- Jeden Punkt vor Ort prüfen und Abweichungen konkret beschreiben.
- Maßnahme, Verantwortung, Termin und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren.
Prüfpunkte und Nachweise
| Erledigt | Prüfpunkt | Geeigneter Nachweis |
|---|---|---|
| □ | Alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel sind inventarisiert. | Arbeitsmittelverzeichnis |
| □ | Prüfung vor erster Verwendung ist bewertet. | Freigabenachweis |
| □ | Wiederkehrende Fristen sind aus Verwendung und Erfahrung abgeleitet. | Prüfplan |
| □ | Außerordentliche Prüfungen nach Schäden oder Änderungen sind geregelt. | Ereignisprozess |
| □ | Prüfende Personen sind geeignet und beauftragt. | Qualifikationsnachweis |
| □ | Ergebnis, Mängel und Freigabe werden aufbewahrt. | Prüfprotokoll |
Methodik
- Arbeitsmittel nach Gefährdung und Einsatzbedingungen gruppieren.
- Fristen betrieblich begründen statt pauschal übernehmen.
- Mangelbeseitigung mit Nutzungsfreigabe koppeln.
Fachliche Grenzen
- Keine universelle Prüffristentabelle.
- Spezialrecht kann zusätzliche Prüfstellen verlangen.
Amtliche Quellen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Prüfungen
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Präventionspflichten, Unterweisung, Erste Hilfe und Organisation