beruf-Cluster · Priorität 90
Außendienstmitarbeiter/in in Alle Branchen: Dienstwagen fahren
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Außendienstmitarbeiter/in in Alle Branchen am konkreten Ablauf „Dienstwagen fahren“ ein. Im Mittelpunkt stehen geschäftliche wege im straßenverkehr zurücklegen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Fahrzeit als Arbeitszeit planen, Telefonnutzung während Fahrt vermeiden und Pausen ermöglichen.
- Arbeitsmittel: Pkw, Navigations- und Freisprecheinrichtung
- Arbeitsumgebung: Öffentlicher Straßenverkehr
- Betroffene Personen: Fahrende und andere Verkehrsteilnehmende
Tätigkeiten
- Dienstwagen fahren
Geschäftliche Wege im Straßenverkehr zurücklegen
- Veranstaltung auf- und abbauen
Temporäre Bühne, Technik und Ausstattung montieren
- Außenanlagen pflegen
Grünflächen, Wege und Gehölze instand halten
Gefährdungen
- Innerbetrieblicher Fahrzeugverkehr
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Innerbetrieblicher Fahrzeugverkehr bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kreuzungen, Ladezonen und gemeinsamen Verkehrswegen.
- Ermüdung durch Schicht- und Nachtarbeit
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Ermüdung durch Schicht- und Nachtarbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei ungünstigen Folgen, langen Diensten und zu kurzer Erholung.
- Ständige Erreichbarkeit
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Ständige Erreichbarkeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei mobiler Arbeit, Rufbereitschaft und unklaren Kommunikationsregeln.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- tätigkeitsbezogene Grundbeurteilung plus Einsatzinformation
- Fahrzeug-, Ausrüstungs- und Unterweisungsnachweis
- Reise-, Check-in- oder Ereignisdokumentation
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Dienstwagen fahren
- vor erstmaligem Einsatzort oder neuer Kundengruppe
- bei Wetter-, Verkehrs-, Sicherheits- oder Aufgabenänderung
- nach Bedrohung, Unfall, Kontaktabbruch oder unerwarteter Gefahrenlage