beruf-Cluster · Priorität 51

Fachkraft für Lagerlogistik in Lager und Logistik: Gabelstapler fahren

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Fachkraft für Lagerlogistik in Lager und Logistik am konkreten Ablauf „Gabelstapler fahren“ ein. Im Mittelpunkt stehen lasten innerbetrieblich aufnehmen und transportieren, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Nur beauftragte Fahrende einsetzen; Geschwindigkeit und Sicht an Weg und Last anpassen.
  • Arbeitsmittel: Gabelstapler, Anbaugerät, Rückhaltesystem
  • Arbeitsumgebung: Lagerwege, Rampen und Kreuzungen
  • Betroffene Personen: Fahrende, Fußgänger und Einweisende

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Innerbetrieblicher Fahrzeugverkehr

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Innerbetrieblicher Fahrzeugverkehr bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kreuzungen, Ladezonen und gemeinsamen Verkehrswegen.

  • Unkontrolliert bewegte Lasten

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Unkontrolliert bewegte Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Heben, Anschlagen und innerbetrieblichen Transport.

  • Mischverkehr auf Verkehrswegen

    Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Mischverkehr auf Verkehrswegen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei gemeinsamem Verkehr von Fußgängern, Fahrzeugen und Transportmitteln.

Regeln und Pflichten

  • SGB VII: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch

    Für die GBU bedeutet das: Prävention, Unfallversicherung, Aufsicht und Unfallanzeige. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A1.8: Verkehrswege

    Für die GBU bedeutet das: Bemessung, Trennung und Betrieb von Verkehrswegen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Fahrauftrag oder Beauftragung
  • Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
  • Prüfung von Fahrzeug, Anschlag- oder Ladungssicherungsmitteln

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Gabelstapler fahren
  • vor erstmaliger Beauftragung oder neuem Fahrzeugtyp
  • bei veränderten Wegen, Lasten oder Ladeorten
  • nach Kollision, Lastverlust oder Verkehrsregelverstoß
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