beruf-Cluster · Priorität 92
Fahrzeuglackierer/in in Lackierbetrieb: Im Spritzverfahren lackieren
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Fahrzeuglackierer/in in Lackierbetrieb am konkreten Ablauf „Im Spritzverfahren lackieren“ ein. Im Mittelpunkt stehen oberflächen gleichmäßig beschichten, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Geschlossene Mischtechnik und wirksame Spritzkabinenabsaugung verwenden.
- Arbeitsmittel: Spritzpistole, Kabine, Absaugung
- Arbeitsumgebung: Lackierkabine oder abgegrenzter Bereich
- Betroffene Personen: Lackierende und Wartungspersonal
Tätigkeiten
- Im Spritzverfahren lackieren
Oberflächen gleichmäßig beschichten
- Holz schleifen
Holzoberflächen glätten und vorbereiten
- Mineralische Werkstoffe schneiden
Stein, Fliese oder Beton maßgerecht trennen
Gefährdungen
- Lösemitteldämpfe
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Lösemitteldämpfe bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Lackieren, Kleben, Entfetten und Trocknen.
- Isocyanate
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Isocyanate bezeichnet die konkrete Ausprägung bei PU-Lacken, Schäumen und Klebstoffen.
- Brennbare Flüssigkeiten
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Flüssigkeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Umfüllen und Verarbeitung von Lösemitteln oder Kraftstoffen.
Regeln und Pflichten
- GefStoffV: Gefahrstoffverordnung
Für die GBU bedeutet das: Gefahrstoffbeurteilung, Substitution, Schutzmaßnahmen und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Für die GBU bedeutet das: Systematik und Fachkunde der Gefahrstoffbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Im Spritzverfahren lackieren
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit