beruf-Cluster · Priorität 96
Industriemechaniker/in in Produktion: Maschine warten und schmieren
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Industriemechaniker/in in Produktion am konkreten Ablauf „Maschine warten und schmieren“ ein. Im Mittelpunkt stehen verschleißteile prüfen, schmieren und austauschen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Lockout/Tagout mit eindeutigem Freigabe- und Rückgabeverfahren anwenden.
- Arbeitsmittel: Handwerkzeug, Hebezeug, Sperreinrichtung
- Arbeitsumgebung: Maschine außerhalb des Normalbetriebs
- Betroffene Personen: Instandhaltende und koordinierende Führungskräfte
Tätigkeiten
- Maschine warten und schmieren
Verschleißteile prüfen, schmieren und austauschen
- Störung am Förderband beseitigen
Materialstau oder Fehlfunktion sicher beheben
- Roboterschutzzelle betreten
Einrichten, Prüfen oder Störung in automatisierter Zelle durchführen
Gefährdungen
- Gespeicherte mechanische Energie
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Gespeicherte mechanische Energie bezeichnet die konkrete Ausprägung in Federn, Hydraulik, Pneumatik und angehobenen Teilen.
- Fehlende Freischaltung
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Fehlende Freischaltung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Wartung, Fehlersuche und unerwartetem Wiederanlauf.
- Unkontrolliert bewegte Lasten
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Unkontrolliert bewegte Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Heben, Anschlagen und innerbetrieblichen Transport.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASiG: Arbeitssicherheitsgesetz
Für die GBU bedeutet das: Bestellung und Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung
Für die GBU bedeutet das: Bereitstellung, Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen
Für die GBU bedeutet das: Betriebliche Mittel, Räume und Kennzeichnung der Ersten Hilfe. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Prüf- und Wartungsnachweise
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Maschine warten und schmieren
- vor der ersten selbstständigen Ausführung
- nach Maschinen-, Werkzeug- oder Verfahrensänderung
- nach Störung, Beinaheereignis oder Schutzmangel