beruf-Cluster · Priorität 16

Koch/Köchin in Gastronomie: Lebensmittel schneiden

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Koch/Köchin in Gastronomie am konkreten Ablauf „Lebensmittel schneiden“ ein. Im Mittelpunkt stehen lebensmittel portionieren und vorbereiten, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Rutschfestes Brett, geeignetes Messer und sichere Handhaltung verbindlich trainieren.
  • Arbeitsmittel: Kochmesser, Schneidbrett, Schneidemaschine
  • Arbeitsumgebung: Küchenvorbereitung
  • Betroffene Personen: Küchenpersonal und Auszubildende

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Schneidende Werkzeuge

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Schneidende Werkzeuge bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Messern, Sägen, Fräsern und Blechen.

  • Repetitive Hand-Arm-Arbeit

    Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Repetitive Hand-Arm-Arbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Montage, Verpackung, Kasse und Dateneingabe.

  • Krankheitserreger in Lebensmitteln

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Krankheitserreger in Lebensmitteln bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Verarbeitung roher Lebensmittel und Kühlkettenfehlern.

Regeln und Pflichten

  • JArbSchG: Jugendarbeitsschutzgesetz

    Für die GBU bedeutet das: Beschäftigungsverbote, Beurteilung und Unterweisung Jugendlicher. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • IfSG: Infektionsschutzgesetz

    Für die GBU bedeutet das: Infektionshygiene und Belehrungen bei bestimmten Lebensmittel- und Gesundheitstätigkeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Küchen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
  • Hygiene- und Unterweisungsnachweis
  • Temperatur-, Reinigungs- und Prüfprotokolle

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Lebensmittel schneiden
  • vor Einsatz an unbekanntem Küchengerät oder Arbeitsplatz
  • bei Menü-, Prozess-, Geräte- oder Reinigungsmitteländerung
  • nach Schnitt, Verbrennung, Rutsch- oder Hygieneereignis
Unterweisung vorbereiten