branche-Cluster · Priorität 15
Fachkraft für Lagerlogistik in Lebensmittelhandel: Lebensmittel annehmen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Fachkraft für Lagerlogistik in Lebensmittelhandel am konkreten Ablauf „Lebensmittel annehmen“ ein. Im Mittelpunkt stehen lieferung prüfen und in lagerung überführen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Lieferverkehr trennen und Temperatur sowie Verpackungszustand vor Einlagerung prüfen.
- Arbeitsmittel: Hubwagen, Thermometer, Rampe
- Arbeitsumgebung: Anlieferzone und Kühlkette
- Betroffene Personen: Küchen-, Lager- und Lieferpersonal
Tätigkeiten
- Lebensmittel annehmen
Lieferung prüfen und in Lagerung überführen
- Kühl- und Tiefkühlräume betreten
Lebensmittel einlagern, entnehmen oder kontrollieren
- Getränkefass wechseln
Leeres Fass trennen und volles Fass anschließen
Gefährdungen
- Manuelles Heben und Tragen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Manuelles Heben und Tragen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Kommissionieren, Zustellen, Pflegen und auf Baustellen.
- Mischverkehr auf Verkehrswegen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Mischverkehr auf Verkehrswegen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei gemeinsamem Verkehr von Fußgängern, Fahrzeugen und Transportmitteln.
- Krankheitserreger in Lebensmitteln
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Krankheitserreger in Lebensmitteln bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Verarbeitung roher Lebensmittel und Kühlkettenfehlern.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Küchen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Hygiene- und Unterweisungsnachweis
- Temperatur-, Reinigungs- und Prüfprotokolle
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Lebensmittel annehmen
- vor Einsatz an unbekanntem Küchengerät oder Arbeitsplatz
- bei Menü-, Prozess-, Geräte- oder Reinigungsmitteländerung
- nach Schnitt, Verbrennung, Rutsch- oder Hygieneereignis