branche-Cluster · Priorität 71
Metallbauer/in in Metallhandwerk: An Standbohrmaschinen arbeiten
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Metallbauer/in in Metallhandwerk am konkreten Ablauf „An Standbohrmaschinen arbeiten“ ein. Im Mittelpunkt stehen werkstücke durch bohren bearbeiten, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Werkstück formschlüssig spannen; Handschuhe an rotierenden Teilen nicht tragen.
- Arbeitsmittel: Standbohrmaschine, Spannmittel, Bohrer
- Arbeitsumgebung: Werkstattarbeitsplatz mit rotierendem Werkzeug
- Betroffene Personen: Maschinenbedienende und Auszubildende
Tätigkeiten
- An Standbohrmaschinen arbeiten
Werkstücke durch Bohren bearbeiten
- Winkelschleifer benutzen
Metall oder mineralische Werkstoffe trennen und schleifen
- Presse einrichten und bedienen
Bauteile umformen, fügen oder trennen
Gefährdungen
- Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Ungeschützte bewegte Maschinenteile bezeichnet die konkrete Ausprägung an Antrieben, Wellen, Zahnrädern und Bearbeitungsstellen.
- Wegfliegende Teile und Splitter
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Wegfliegende Teile und Splitter bezeichnet die konkrete Ausprägung bei spanender Bearbeitung, Brüchen und Werkzeugversagen.
- Repetitive Hand-Arm-Arbeit
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Repetitive Hand-Arm-Arbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Montage, Verpackung, Kasse und Dateneingabe.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Prüf- und Wartungsnachweise
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: An Standbohrmaschinen arbeiten
- vor der ersten selbstständigen Ausführung
- nach Maschinen-, Werkzeug- oder Verfahrensänderung
- nach Störung, Beinaheereignis oder Schutzmangel