branche-Cluster · Priorität 23
Tiefbaufacharbeiter/in in Tiefbau: Gräben und Baugruben herstellen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Tiefbaufacharbeiter/in in Tiefbau am konkreten Ablauf „Gräben und Baugruben herstellen“ ein. Im Mittelpunkt stehen boden ausheben und leitungsraum schaffen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Leitungen orten, Böschung oder Verbau bemessen und sichere Zugänge herstellen.
- Arbeitsmittel: Bagger, Verbau, Leiter, Messgerät
- Arbeitsumgebung: Baugrube mit instabilen Wänden und Zufahrt
- Betroffene Personen: Tiefbauende, Maschinenführende und Einweisende
Tätigkeiten
- Gräben und Baugruben herstellen
Boden ausheben und Leitungsraum schaffen
- Dämmstoffe verarbeiten
Wärme-, Schall- oder Brandschutz einbauen
- Abbrucharbeiten durchführen
Bauteile kontrolliert zurückbauen
Gefährdungen
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
- Enge Räume und Behälter
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Enge Räume und Behälter bezeichnet die konkrete Ausprägung in Schächten, Tanks, Silos und schlecht zugänglichen Bereichen.
- Mischverkehr auf Verkehrswegen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Mischverkehr auf Verkehrswegen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei gemeinsamem Verkehr von Fußgängern, Fahrzeugen und Transportmitteln.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Gräben und Baugruben herstellen
- vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
- bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
- nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten