branche-Cluster · Priorität 40

Pflegefachkraft in Gesundheitswesen: Wunden versorgen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Pflegefachkraft in Gesundheitswesen am konkreten Ablauf „Wunden versorgen“ ein. Im Mittelpunkt stehen wunden reinigen, beurteilen und verbinden, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Kontaktarme Arbeitstechnik und sichere Entsorgung kontaminierter scharfer Teile festlegen.
  • Arbeitsmittel: Verbandmaterial, Instrumente, Abwurf
  • Arbeitsumgebung: Behandlungs- oder Pflegebereich
  • Betroffene Personen: Pflege- und medizinisches Personal

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Nadelstich- und Schnittverletzungen

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.

  • Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt bezeichnet die konkrete Ausprägung bei engem Kontakt, Husten und aerosolbildenden Maßnahmen.

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.

Regeln und Pflichten

  • ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz

    Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
  • Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
  • Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Wunden versorgen
  • vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
  • bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
  • nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Unterweisung vorbereiten