Menschen mit Demenz betreuen sicher beurteilen
Alltag, Pflege und Orientierung sicher unterstützen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Person, Auftrag, Infektionsstatus soweit zulässig und Hilfebedarf einschätzen
- Hygiene, Hilfsmittel, Personal und Raum vorbereiten
- Kontakt- oder Behandlungstätigkeit fachgerecht durchführen
- Material entsorgen, Flächen aufbereiten und Ereignisse dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Pflegehilfsmittel, Rufsystem
Stoffe und Materialien
- gegebenenfalls Körperflüssigkeiten
Arbeitsumgebung
- Wohn- und Pflegebereich
Personengruppen
- Betreuungskräfte, Pflegebedürftige und Angehörige
Typische Gefährdungen
- Gewalt und Bedrohung
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Gewalt und Bedrohung bezeichnet die konkrete Ausprägung im Kundenkontakt, bei Kontrollen, Pflege und Alleinarbeit.
- Hohe emotionale Anforderungen
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Hohe emotionale Anforderungen bezeichnet die konkrete Ausprägung in Pflege, Beratung, Rettung und Beschwerdebearbeitung.
- Manuelles Heben und Tragen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Manuelles Heben und Tragen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Kommissionieren, Zustellen, Pflegen und auf Baustellen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Biografiebezogene Deeskalation, Rückzugsmöglichkeit und Unterstützung bei Eskalation organisieren.
- Standardhygiene unabhängig von vermutetem Infektionsstatus einhalten
- Sichere Instrumente und ergonomische Hilfsmittel konsequent einsetzen
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
- bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
- nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Erforderliche Nachweise
- Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
- Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis
Berufe und Branchen
- Betreuungskraft
- Pflege
Amtliche Grundlagen
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge