Direkte Antwort für Arbeitgeber
Müssen Dienstreisen in der GBU berücksichtigt werden?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Ja, soweit Reise, Verkehrsmittel, Aufenthaltsort oder Tätigkeit relevante arbeitsbedingte Gefährdungen mit sich bringen.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Arbeitsort und Arbeitsform abgrenzen
- Ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen erfassen
- Erreichbarkeit, Arbeitszeit und Unterweisung regeln
Ausnahmen und Grenzen
Die rechtliche Einordnung von Telearbeit, Homeoffice und mobiler Arbeit unterscheidet sich; die allgemeine Arbeitsschutzpflicht bleibt dennoch relevant.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft am
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am