Direkte Antwort für Arbeitgeber

Kann eine GBU für alle Filialen gelten?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Eine gemeinsame Basis ist möglich, wenn Tätigkeiten und Bedingungen vergleichbar sind. Abweichungen je Filiale benötigen Ergänzungen.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsort und Arbeitsform abgrenzen
  2. Ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen erfassen
  3. Erreichbarkeit, Arbeitszeit und Unterweisung regeln

Ausnahmen und Grenzen

Die rechtliche Einordnung von Telearbeit, Homeoffice und mobiler Arbeit unterscheidet sich; die allgemeine Arbeitsschutzpflicht bleibt dennoch relevant.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am