Direkte Antwort für Arbeitgeber

Wer beurteilt Gefährdungen beim Einsatz im Kundenbetrieb?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Der eigene Arbeitgeber bleibt verantwortlich und muss sich mit dem Kundenbetrieb über örtliche Gefahren und Schutzmaßnahmen abstimmen.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsort und Arbeitsform abgrenzen
  2. Ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen erfassen
  3. Erreichbarkeit, Arbeitszeit und Unterweisung regeln

Ausnahmen und Grenzen

Die rechtliche Einordnung von Telearbeit, Homeoffice und mobiler Arbeit unterscheidet sich; die allgemeine Arbeitsschutzpflicht bleibt dennoch relevant.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am