Direkte Antwort für Arbeitgeber

Braucht jeder Standort eine eigene GBU?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Gleichartige Bedingungen können gemeinsam beurteilt werden. Standortbezogene Unterschiede müssen jedoch gesondert erfasst werden.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsort und Arbeitsform abgrenzen
  2. Ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen erfassen
  3. Erreichbarkeit, Arbeitszeit und Unterweisung regeln

Ausnahmen und Grenzen

Die rechtliche Einordnung von Telearbeit, Homeoffice und mobiler Arbeit unterscheidet sich; die allgemeine Arbeitsschutzpflicht bleibt dennoch relevant.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am