Direkte Antwort für Arbeitgeber

Gilt die GBU auch für mobile Arbeit?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Ja. Auch wechselnde Arbeitsorte können ergonomische, organisatorische und psychische Gefährdungen verursachen und müssen angemessen berücksichtigt werden.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsort und Arbeitsform abgrenzen
  2. Ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen erfassen
  3. Erreichbarkeit, Arbeitszeit und Unterweisung regeln

Ausnahmen und Grenzen

Die rechtliche Einordnung von Telearbeit, Homeoffice und mobiler Arbeit unterscheidet sich; die allgemeine Arbeitsschutzpflicht bleibt dennoch relevant.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am