Direkte Antwort für Arbeitgeber

Braucht eine einmalige Veranstaltung eine GBU?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Wenn Beschäftigte eingesetzt werden, müssen auch zeitlich begrenzte Tätigkeiten, Aufbau, Betrieb, Besucherströme und Abbau beurteilt werden.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsort und Arbeitsform abgrenzen
  2. Ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen erfassen
  3. Erreichbarkeit, Arbeitszeit und Unterweisung regeln

Ausnahmen und Grenzen

Die rechtliche Einordnung von Telearbeit, Homeoffice und mobiler Arbeit unterscheidet sich; die allgemeine Arbeitsschutzpflicht bleibt dennoch relevant.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am