Direkte Antwort für Arbeitgeber
Muss der Betriebsrat an der GBU beteiligt werden?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Der Betriebsrat hat Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die konkrete Ausgestaltung ist frühzeitig abzustimmen.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Arbeitgeberverantwortung festhalten
- Erforderliche Fachkunde und Beratung bestimmen
- Aufgaben schriftlich zuordnen und Umsetzung kontrollieren
Ausnahmen und Grenzen
Eine Aufgabenübertragung entlastet nicht automatisch von Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten.
Amtliche Grundlagen
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz · geprüft am
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am