Direkte Antwort für Arbeitgeber

Muss der Betriebsrat an der GBU beteiligt werden?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Der Betriebsrat hat Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die konkrete Ausgestaltung ist frühzeitig abzustimmen.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitgeberverantwortung festhalten
  2. Erforderliche Fachkunde und Beratung bestimmen
  3. Aufgaben schriftlich zuordnen und Umsetzung kontrollieren

Ausnahmen und Grenzen

Eine Aufgabenübertragung entlastet nicht automatisch von Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten.

Amtliche Grundlagen

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz · geprüft am

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am