Direkte Antwort für Arbeitgeber

Darf eine Gefährdungsbeurteilung digital erstellt werden?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Ja. Eine digitale Dokumentation ist möglich, wenn sie verfügbar, nachvollziehbar, aktuell und gegen unkontrollierte Änderungen abgesichert ist.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten abgrenzen
  2. Gefährdungen ermitteln und bewerten
  3. Maßnahmen, Verantwortliche und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren

Ausnahmen und Grenzen

Form und Detailtiefe dürfen zum Betrieb passen, müssen die Beurteilung und ihre Ergebnisse aber nachvollziehbar machen.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am