Direkte Antwort für Arbeitgeber

Gibt es eine vorgeschriebene Form für die GBU?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt kein bestimmtes Dateiformat oder Formular vor. Die Dokumentation muss vollständig, aktuell und nachvollziehbar sein.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten abgrenzen
  2. Gefährdungen ermitteln und bewerten
  3. Maßnahmen, Verantwortliche und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren

Ausnahmen und Grenzen

Form und Detailtiefe dürfen zum Betrieb passen, müssen die Beurteilung und ihre Ergebnisse aber nachvollziehbar machen.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am