Direkte Antwort für Arbeitgeber

Was muss in einer Gefährdungsbeurteilung stehen?

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Kurzantwort

Nachvollziehbar sein müssen mindestens das Ergebnis der Beurteilung, festgelegte Schutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten abgrenzen
  2. Gefährdungen ermitteln und bewerten
  3. Maßnahmen, Verantwortliche und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren

Ausnahmen und Grenzen

Form und Detailtiefe dürfen zum Betrieb passen, müssen die Beurteilung und ihre Ergebnisse aber nachvollziehbar machen.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am