Leiter benutzen sicher beurteilen
Kurzzeitige Arbeiten oder Zugänge in geringer Höhe ausführen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsstelle, Untergrund, Wetter und Schnittstellen prüfen
- Zugang und kollektive Sicherung herstellen
- Arbeit abschnittsweise unter Aufsicht ausführen
- Bereich sichern, Material entfernen und Übergabe dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Leiter, Anlegehilfe, Werkzeugtasche
Stoffe und Materialien
- keine oder arbeitsabhängige Stoffe
Arbeitsumgebung
- Wechselnde Aufstellorte und Höhen
Personengruppen
- Nutzende und Personen unterhalb
Typische Gefährdungen
- Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
- Zwangshaltungen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Zwangshaltungen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Arbeit über Kopf, gebückt, kniend oder in engen Räumen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Vor Einsatz prüfen, ob Podest, Gerüst oder Hubarbeitsbühne sicherer ist; standsicher aufstellen.
- Kollektive Schutzmaßnahmen und geeignete Arbeitsmittel vor persönlicher Sicherung priorisieren
- Arbeitsbereich gegen Dritte, Verkehr und herabfallende Gegenstände absperren
Unterweisungsanlässe
- vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
- bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
- nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten
Erforderliche Nachweise
- Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel
Berufe und Branchen
- Handwerker/in
- Bau und Handwerk
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche