Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht

Sicherheit in Werkstatt & Produktion (Handwerk-Basics)

Grundlegende Sicherheitsregeln für Werkstatt-, Handwerks- und Produktionsbereiche.

Fachlich geprüft am

Kurzantwort

Grundlegende Sicherheitsregeln für Werkstatt-, Handwerks- und Produktionsbereiche. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Geltungsbereich und Zielgruppe

  • Beschäftigte in Werkstatt und Produktion

Arbeitsumgebung und Personengruppen

  • Werkstatt
  • Produktion
  • Maschinenbedienende
  • neue Beschäftigte

Typische Tätigkeiten

  • Maschinen bedienen
  • Werkstücke bearbeiten
  • Rüsten und Reinigen

Gefährdungen und relevante Einwirkungen

  • bewegte Maschinenteile
  • wegfliegende Teile
  • Schnitt- und Quetschgefahr

Lernziele

  • Schutzvorrichtungen prüfen
  • Einzugsgefahren vermeiden
  • Störungen nur innerhalb eigener Befugnis behandeln

Verhaltensregeln

  • Eng anliegende Kleidung tragen; lange Haare zurückbinden oder unter Kopfbedeckung verstecken.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzbrille und Sicherheitsschuhe zwingend nutzen.
  • Vor Maschinenstart immer prüfen, ob Schutzvorrichtungen intakt und eingerastet sind.
  • Werkstücke niemals während des Betriebs von Hand nachführen oder korrigieren.
  • Arbeitsplatz nach Beendigung der Tätigkeit aufräumen und Werkzeuge ordnen.

Notfall- und Meldewege

  • Bei Gefahr Maschine über die vorgesehene Stoppeinrichtung stillsetzen.
  • Bereich sichern, zuständige Person und erforderlichenfalls Erste Hilfe informieren.

Betrieblich zu ergänzen

  • geltende Maschinen und Betriebsanweisungen
  • festgelegte PSA
  • Befugnisse für Rüsten und Störungsbeseitigung

Beispielhafte Verständnisfragen

Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.

Welche Kleidung ist an rotierenden Maschinen erlaubt?

Fachlich richtige Einordnung: Eng anliegende Kleidung ohne Kordeln.

Lose Kleidung und Haare können von bewegten Maschinenteilen erfasst werden.

Darf eine Schutzvorrichtung für einen kurzen Arbeitsgang umgangen werden?

Fachlich richtige Einordnung: Nein.

Die Dauer des Eingriffs hebt die mechanische Gefährdung nicht auf.

Amtliche und fachliche Quellen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · geprüft 2026-08-17

  • DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung · geprüft 2026-08-17

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