Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Sicherheit in Werkstatt & Produktion (Handwerk-Basics)
Grundlegende Sicherheitsregeln für Werkstatt-, Handwerks- und Produktionsbereiche.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Grundlegende Sicherheitsregeln für Werkstatt-, Handwerks- und Produktionsbereiche. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Beschäftigte in Werkstatt und Produktion
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Werkstatt
- Produktion
- Maschinenbedienende
- neue Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- Maschinen bedienen
- Werkstücke bearbeiten
- Rüsten und Reinigen
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- bewegte Maschinenteile
- wegfliegende Teile
- Schnitt- und Quetschgefahr
Lernziele
- Schutzvorrichtungen prüfen
- Einzugsgefahren vermeiden
- Störungen nur innerhalb eigener Befugnis behandeln
Verhaltensregeln
- Eng anliegende Kleidung tragen; lange Haare zurückbinden oder unter Kopfbedeckung verstecken.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzbrille und Sicherheitsschuhe zwingend nutzen.
- Vor Maschinenstart immer prüfen, ob Schutzvorrichtungen intakt und eingerastet sind.
- Werkstücke niemals während des Betriebs von Hand nachführen oder korrigieren.
- Arbeitsplatz nach Beendigung der Tätigkeit aufräumen und Werkzeuge ordnen.
Notfall- und Meldewege
- Bei Gefahr Maschine über die vorgesehene Stoppeinrichtung stillsetzen.
- Bereich sichern, zuständige Person und erforderlichenfalls Erste Hilfe informieren.
Betrieblich zu ergänzen
- geltende Maschinen und Betriebsanweisungen
- festgelegte PSA
- Befugnisse für Rüsten und Störungsbeseitigung
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Welche Kleidung ist an rotierenden Maschinen erlaubt?
Fachlich richtige Einordnung: Eng anliegende Kleidung ohne Kordeln.
Lose Kleidung und Haare können von bewegten Maschinenteilen erfasst werden.
Darf eine Schutzvorrichtung für einen kurzen Arbeitsgang umgangen werden?
Fachlich richtige Einordnung: Nein.
Die Dauer des Eingriffs hebt die mechanische Gefährdung nicht auf.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · geprüft 2026-08-17
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung · geprüft 2026-08-17