beruf-Cluster · Priorität 2

Bäcker/in in Bäckerei: Backofen beschicken und entleeren

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Bäcker/in in Bäckerei am konkreten Ablauf „Backofen beschicken und entleeren“ ein. Im Mittelpunkt stehen backwaren thermisch behandeln, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Mehlstaubarm arbeiten und heiße Blechwege mit geeigneten Handschuhen freihalten.
  • Arbeitsmittel: Ofen, Bleche, Beschickungswagen
  • Arbeitsumgebung: Backstube
  • Betroffene Personen: Bäcker/innen und Hilfskräfte

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Hitze und Wärmestrahlung

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hitze und Wärmestrahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung an Öfen, in Küchen, Gießereien und bei Sommerarbeit.

  • Quarzstaub

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.

  • Manuelles Heben und Tragen

    Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Manuelles Heben und Tragen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Kommissionieren, Zustellen, Pflegen und auf Baustellen.

Regeln und Pflichten

  • ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz

    Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Küchen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
  • Hygiene- und Unterweisungsnachweis
  • Temperatur-, Reinigungs- und Prüfprotokolle

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Backofen beschicken und entleeren
  • vor Einsatz an unbekanntem Küchengerät oder Arbeitsplatz
  • bei Menü-, Prozess-, Geräte- oder Reinigungsmitteländerung
  • nach Schnitt, Verbrennung, Rutsch- oder Hygieneereignis
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