beruf-Cluster · Priorität 97

Sicherheitsmitarbeiter/in in Bewachung: Nächtlichen Kontrollgang allein durchführen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Sicherheitsmitarbeiter/in in Bewachung am konkreten Ablauf „Nächtlichen Kontrollgang allein durchführen“ ein. Im Mittelpunkt stehen objekte außerhalb der betriebszeit kontrollieren, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Check-in-Intervalle, Notsignal und klare Rückzugsregel bei Eindringlingen festlegen.
  • Arbeitsmittel: Funkgerät, Leuchte, Personen-Notsignalgerät
  • Arbeitsumgebung: Dunkle Innen- und Außenbereiche
  • Betroffene Personen: Sicherheitsdienst und mögliche Dritte

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Alleinarbeit ohne wirksame Notfallorganisation

    Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Alleinarbeit ohne wirksame Notfallorganisation bezeichnet die konkrete Ausprägung bei abgelegenen, gefährlichen oder zeitversetzten Tätigkeiten.

  • Gewalt und Bedrohung

    Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Gewalt und Bedrohung bezeichnet die konkrete Ausprägung im Kundenkontakt, bei Kontrollen, Pflege und Alleinarbeit.

  • Unzureichende Beleuchtung

    Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Unzureichende Beleuchtung bezeichnet die konkrete Ausprägung an Arbeitsplätzen, Treppen, Verkehrs- und Außenwegen.

Regeln und Pflichten

  • ArbZG: Arbeitszeitgesetz

    Für die GBU bedeutet das: Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit sowie Nacht- und Schichtarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge

    Für die GBU bedeutet das: Sichere Fluchtwege, Notausgänge und Räumungsorganisation. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention

    Für die GBU bedeutet das: Praxisnahe Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • tätigkeitsbezogene Grundbeurteilung plus Einsatzinformation
  • Fahrzeug-, Ausrüstungs- und Unterweisungsnachweis
  • Reise-, Check-in- oder Ereignisdokumentation

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Nächtlichen Kontrollgang allein durchführen
  • vor erstmaligem Einsatzort oder neuer Kundengruppe
  • bei Wetter-, Verkehrs-, Sicherheits- oder Aufgabenänderung
  • nach Bedrohung, Unfall, Kontaktabbruch oder unerwarteter Gefahrenlage
Unterweisung vorbereiten