branche-Cluster · Priorität 73
Monteur/in in Montage und Instandhaltung: Druckluftwerkzeuge benutzen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Monteur/in in Montage und Instandhaltung am konkreten Ablauf „Druckluftwerkzeuge benutzen“ ein. Im Mittelpunkt stehen bauteile lösen, fügen oder bearbeiten, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Schlauchverbindungen sichern und Werkzeugdruck auf Herstellerangabe begrenzen.
- Arbeitsmittel: Schlagschrauber, Druckluftleitung, Kupplung
- Arbeitsumgebung: Werkstatt oder Montageort
- Betroffene Personen: Monteure und Personen im Nahbereich
Tätigkeiten
- Druckluftwerkzeuge benutzen
Bauteile lösen, fügen oder bearbeiten
- Winkelschleifer benutzen
Metall oder mineralische Werkstoffe trennen und schleifen
- Presse einrichten und bedienen
Bauteile umformen, fügen oder trennen
Gefährdungen
- Gespeicherte mechanische Energie
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Gespeicherte mechanische Energie bezeichnet die konkrete Ausprägung in Federn, Hydraulik, Pneumatik und angehobenen Teilen.
- Lärm
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Lärm bezeichnet die konkrete Ausprägung an Maschinen, Werkzeugen, Musik- und Verkehrsarbeitsplätzen.
- Hand-Arm-Vibrationen
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hand-Arm-Vibrationen bezeichnet die konkrete Ausprägung an handgeführten vibrierenden Werkzeugen.
Regeln und Pflichten
- ProdSG: Produktsicherheitsgesetz
Für die GBU bedeutet das: Sichere Bereitstellung von Produkten und Marktüberwachung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- LärmVibrationsArbSchV: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Für die GBU bedeutet das: Expositionsermittlung und Schutz vor Lärm und Vibration. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Prüf- und Wartungsnachweise
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Druckluftwerkzeuge benutzen
- vor der ersten selbstständigen Ausführung
- nach Maschinen-, Werkzeug- oder Verfahrensänderung
- nach Störung, Beinaheereignis oder Schutzmangel