Entscheidungshilfe · Version 2026.1
Entscheidungshilfe: Arbeitsmittel sicher beschaffen
Verbindet Beschaffung, Eignungsprüfung, Aufstellung, Prüfung, Einweisung und sichere Verwendung eines Arbeitsmittels.
Für Einkauf, Führungskräfte und Instandhaltung · geprüft am
Wann einsetzen?
Vor Kauf, Miete oder wesentlicher Änderung eines Arbeitsmittels.
So anwenden
- Zuständige Person und betrachteten Bereich festlegen.
- Jeden Punkt vor Ort prüfen und Abweichungen konkret beschreiben.
- Maßnahme, Verantwortung, Termin und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren.
Prüfpunkte und Nachweise
| Erledigt | Prüfpunkt | Geeigneter Nachweis |
|---|---|---|
| □ | Einsatzbedingungen und Nutzerkreis sind beschrieben. | Anforderungsliste |
| □ | Eignung und vorhersehbare Fehlanwendung wurden geprüft. | Beschaffungsfreigabe |
| □ | Aufstellung und Schnittstellen sind sicher geplant. | Aufstellplan |
| □ | Erforderliche Prüfungen und Prüfer sind festgelegt. | Prüfplan |
| □ | Betriebsanweisung und Einweisung sind vorbereitet. | Unterlagen |
| □ | Wartung, Störung und Außerbetriebnahme sind geregelt. | Instandhaltungsplan |
Methodik
- Sicherheitsanforderungen vor Produktauswahl definieren.
- Lebenszyklus von Anlieferung bis Aussonderung betrachten.
- Herstellerangaben in betriebliche Regeln übersetzen.
Fachliche Grenzen
- CE-Kennzeichnung ersetzt keine betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
- Eigenbau und wesentliche Veränderung benötigen Sonderprüfung.
Amtliche Quellen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Präventionspflichten, Unterweisung, Erste Hilfe und Organisation