branche-Cluster · Priorität 76

Zerspanungsmechaniker/in in Metallindustrie: Kühlschmierstoffe pflegen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Zerspanungsmechaniker/in in Metallindustrie am konkreten Ablauf „Kühlschmierstoffe pflegen“ ein. Im Mittelpunkt stehen prozessflüssigkeit kontrollieren, nachsetzen und wechseln, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Konzentration, Keimbelastung und Absaugfunktion planmäßig überwachen.
  • Arbeitsmittel: Messmittel, Dosiergerät, Absaugung
  • Arbeitsumgebung: Metallbearbeitung
  • Betroffene Personen: Maschinenbedienende und Instandhaltende

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.

  • Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt

    Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt bezeichnet die konkrete Ausprägung bei engem Kontakt, Husten und aerosolbildenden Maßnahmen.

  • Lösemitteldämpfe

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Lösemitteldämpfe bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Lackieren, Kleben, Entfetten und Trocknen.

Regeln und Pflichten

  • TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

    Für die GBU bedeutet das: Betriebsanweisung, Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 109-003: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

    Für die GBU bedeutet das: Pflege, Überwachung und Schutz bei Kühlschmierstoffen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
  • Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Kühlschmierstoffe pflegen
  • vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
  • nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
  • nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Unterweisung vorbereiten