Unklare Rollen und widersprüchliche Anforderungen

Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Unklare Rollen und widersprüchliche Anforderungen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei fehlenden Zuständigkeiten und Zielkonflikten.

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Definition

Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Unklare Rollen und widersprüchliche Anforderungen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei fehlenden Zuständigkeiten und Zielkonflikten.

Typische Vorkommen

  • bei fehlenden Zuständigkeiten und Zielkonflikten
  • bei der Tätigkeit „Dienstleisten“
  • bei der Tätigkeit „Führen und Koordinieren“
  • bei der Tätigkeit „Wissensarbeit“

Mögliche Folgen

  • Stress, Fehlentscheidungen und Konflikte

Gefährdung ermitteln

  • Arbeitsinhalt, Organisation, soziale Beziehungen und Umgebung systematisch betrachten
  • Beschäftigte mit geeigneten anonymen oder moderierten Verfahren beteiligen
  • Kennzahlen nur als Hinweise nutzen und Ursachen im Arbeitssystem untersuchen

Gefährdung bewerten

Bewertet werden Arbeitsbedingungen, nicht vermeintliche individuelle Belastbarkeit. Einzelne Ergebnisse begründen keine Diagnose und keine universellen Grenzwerte.

Maßnahmen nach STOP/TOP

Substitution
Unnötig belastende Aufgaben, Prozesse oder Zielkonflikte beseitigen.
Technisch
Systeme zuverlässig, störungsarm und passend zur Aufgabe gestalten.
Organisatorisch
Menge, Zeit, Rollen, Pausen, Beteiligung und Unterstützung verbessern.
Persönlich
Qualifizierung und individuelle Unterstützung ergänzen, ohne Gestaltungsdefizite zu individualisieren.

Wirksamkeitskontrolle

  • Vereinbarte Arbeitsbedingungen und Indikatoren erneut erheben
  • Beschäftigte zur erlebten Veränderung und Nebenwirkungen beteiligen

Unterweisung

Zu Arbeitsabläufen, Unterstützung, Eskalationswegen und gesundem Verhalten informieren; vertrauliche Hilfewege benennen.

Dokumentation

Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.

Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften

  • Dienstleisten
  • Führen und Koordinieren
  • Wissensarbeit
  • Alle Branchen
  • Gesundheitswesen
  • Dienstleistung
  • ArbSchG § 5
  • ArbSchG § 3
Passender Themenraum

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen