Batteriespeicher warten sicher beurteilen
Stationäre Batterieanlage prüfen und instand halten
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsauftrag, Anlage, Grenzen und Qualifikation klären
- Anlage identifizieren und sicheren Arbeitszustand herstellen
- Arbeit mit geeigneten Prüf- und Schutzmitteln durchführen
- Anlage prüfen, Abdeckungen herstellen und kontrolliert freigeben
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Messgerät, isoliertes Werkzeug, Hebehilfe
Stoffe und Materialien
- Elektrolyt, Batteriegase
Arbeitsumgebung
- Batterieraum oder Energiespeichercontainer
Personengruppen
- Elektrofachkräfte und Instandhaltende
Typische Gefährdungen
- Lithium-Ionen-Batterien
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Lithium-Ionen-Batterien bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Laden, Lagern beschädigter Akkus und Transport.
- Direktes Berühren aktiver Teile
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Direktes Berühren aktiver Teile bezeichnet die konkrete Ausprägung an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen.
- Freisetzung brennbarer Gase
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Freisetzung brennbarer Gase bezeichnet die konkrete Ausprägung an Gasflaschen, Leitungen und Anlagen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Batterietyp, Abschaltgrenzen, Lichtbogenschutz und Havariekonzept vor Eingriff klären.
- Die fünf Sicherheitsregeln entsprechend der Tätigkeit konsequent anwenden
- Arbeitsverantwortung, Anlagenverantwortung und Schaltzustand eindeutig kommunizieren
Unterweisungsanlässe
- vor Einsatz an einer unbekannten Anlage
- bei Änderung von Schaltzustand, Verfahren oder Arbeitsgrenzen
- nach elektrischer Auffälligkeit, Fehler oder Beinaheunfall
Erforderliche Nachweise
- Arbeitsauftrag und Schalt- beziehungsweise Freigabenachweis
- Qualifikations-, Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfprotokoll
Berufe und Branchen
- Elektroniker/in
- Energietechnik
Amtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Prüfungen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln